Angebot

Das Angebot des schulpsychologischen Dienstes

„Psychologen“ oder „Psychologinnen" sind für viele immer noch etwas dubiose Gestalten. Schnell tauchen Gedanken auf wie „Die haben den Röntgenblick und durchschauen einen sofort“, „Wer Psychologie studiert, hat es nötig“, „Da gehen doch die Leute mit Dachschaden hin“ oder „Psychologen/-innen heilen alles“. Natürlich sind das Vorurteile, die auch daraus resultieren, dass in unserer Kultur alles, was mit psychischen Problemen zu tun hat, als unheimlich betrachtet wird.

Schulpsychologen/-innen sind keine Therapeuten/-innen oder Psychiater/-innen, sondern speziell ausgebildete Psychologen/-innen (mit einem i.d.R. fünfjährigen Studium der „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt" plus zwei Staatsexamina und zweijähriger Praxisausbildung im Rahmen des Referendariats) für Probleme, die im Zusammenhang mit der Schule stehen, bzw. für Probleme im Jugendalter.

Hier erfahren Sie zu folgenden Punkten mehr:

Typische Beratungsanlässe

  • Probleme im Lern- und Leistungsbereich, z. B. Probleme im Zusammenhang mit Hausaufgaben und Lernen, fehlende Lernmotivation, Konzentrationsprobleme, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten

  • Ängste in Bezug auf Prüfungen und Schule

  • Probleme im Umgang mit Mitschülern/-innen, Lehrkräften oder Eltern

  • spezielle Fragen, die mit Schullaufbahnfragen zu tun haben, z. B. Begabungsdiagnostik

  • Erstansprechpartner/-in bei anderen psychischen Problemen, auch wenn sie von Schulpsychologen/-innen selbst nicht behandelt werden; diese können aber Ratsuchende gezielt zu Experten/-innen weiterleiten

Ziel

Ziel der Arbeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, der Schulpsychologe / die Schulpsychologin gibt nicht Anweisungen, sondern er / sie begleitet Kinder und ihre Eltern auf dem Weg zur Problemlösung; ggf. vermittelt er / sie Ratsuchende auch an interne oder externe Stellen, wenn die Probleme dort besser gelöst werden können.

Mittel

Die Mittel der Beratung sind neben Gesprächen, für die die Beteiligten genügend Zeit mitbringen müssen, auch Testungen, das Einholen von Beobachtungen Dritter, z. B. von Lehrkräften (sofern die Ratsuchenden einverstanden sind), die Auswertung von Zeugnissen, schulischen Arbeiten usw.

Grundsätze der schulpsychologischen Arbeit

  • absolute Verschwiegenheit: Schulpsychologen/-innen unterliegen wie Ärzte, andere Psychologen/-innen oder Priester/-innen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Natürlich ist es oft sinnvoll, dass der/die Schulpsychologe/-in bei den Problemen eines Schülers / einer Schülerin z.B. mit Lehrkräften Kontakt aufnimmt, aber dies wird nur geschehen, wenn die Betroffenen einverstanden sind. Schon die Tatsache, dass ein Schüler / eine Schülerin bzw. Eltern beim Schulpsychologen / bei der Schulpsychologin Rat suchen, unterliegt dieser Verschwiegenheitspflicht.
  • Unabhängigkeit: Schulpsychologen/-innen sind, was den Inhalt der Beratung betrifft, völlig unabhängig. Er / sie darf diesbezüglich von niemandem Weisungen erhalten (weder von Lehrkräften noch von der Schulleitung).

  • Kostenfreiheit: Die Beratung ist ein Angebot des Staates und absolut kostenfrei.

  • Wissenschaftlichkeit: Die Arbeit erfolgt nach wissenschaftlichen Grundsätzen – was aber nicht „Kälte“ bedeutet, sondern der Versuch ist, maximal seriös zu beraten.

Das Beratungsangebot wird seit vielen Jahren sehr intensiv wahrgenommen. Durchschnittlich wenden sich 200-220 Kinder/Jugendliche bzw. Familien an die Schulpsychologen/-innen; manchmal umfasst der Kontakt nur ein Gespräch, manchmal viele Gespräche und Testungen. Die hohe Akzeptanz zeigt, dass die eingangs genannten Vorurteile Gott sei Dank am Anne-Frank-Gymnasium nicht weit verbreitet sind.

Zu den Aufgaben von Schulpsychologen/-innen gehören übrigens noch weitere Gebiete, z. B. die Beratung von Kollegen/-innen und Schulleitung.

Anerkennung einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung

Die Anerkennung einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung und die Festlegung geeigneter Nachteilsausgleichs- und Notenschutzmaßnahmen ist mit dem Erlass der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) im August 2016 neu geregelt worden. Nehmen Sie bitte mit dem Schulpsychologen / der Schulpsychologin Kontakt auf, er / sie stellt Ihnen das Verfahren dar. Beachten Sie bitte, dass inzwischen bei jedem Schulwechsel (egal ob zu einer Schule der gleichen oder anderen Schulart) ein neues Verfahren durchgeführt werden muss. Anerkennungen an der einen Schule gelten an der anderen nicht weiter. 

Die früher bestehende Unterscheidung zwischen Lese- und/oder Rechtschreibschwäche und Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Legasthenie) existiert nicht mehr. 

Hauptansprechpartner für den Themenbereich LRS ist der Schulpsychologe Alexander Geist.