Hausordnung

Präambel

Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schülern/-innen, Mitarbeitern/-innen und Eltern

Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend.

Für das Gelingen der Schulgemeinschaft des Anne-Frank-Gymnasiums Erding tragen wir alle Verantwortung.

Zusammenleben

  • Unseren Kollegen/-innen, Schülern/-innen und Mitschülern/-innen wollen wir stets verständnisvoll, tolerant und hilfsbereit begegnen.
  • Wir verzichten auf jede Art von körperlicher oder seelischer Gewalt.
  • Bei Gewalttätigkeiten gegenüber anderen wenden wir uns nicht ab, sondern greifen in geeigneter Weise ein. Zur Lösung von Konflikten können die Verbindungslehrkräfte sowie Mediatoren (Streitschlichter) hinzugezogen werden.
  • Wir achten das Eigentum anderer und das der Schule. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Um unnötige Behinderungen und Gefährdungen zu vermeiden, achten wir am Pausenstand und auf dem Fahrrad­stellplatz auf Ordnung und Disziplin.
  • Das Rennen auf den Gängen und den Treppen ist nicht erlaubt, die Türen, Treppen sowie die Gänge dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht blockiert werden. Aus dem gleichen Grund ist das Schneeballwerfen untersagt!
  • Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für uns selbstverständlich und darüber hinaus ein Zeichen von Höflichkeit und Selbstdisziplin. Jede Unpünktlichkeit stört die anderen!

Verantwortung für Klassenzimmer, Schulgelände und Umwelt

  • Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulbereich, einschließlich der Gänge, der Fahrradstellplätze und der Außenanlagen. Auch die Toiletten verlassen wir selbstverständlich so, wie wir sie vorzufinden wünschen.
  • Wir gehen mit Schuleigentum (Schulgebäude, Möbeln, Geräten, Büchern) sorgsam um. Gegebenenfalls muss Schadensersatz geleistet werden. Die Schule kann keine Haftung übernehmen. Jede Reparaturmaßnahme kostet Geld und geht somit zu Lasten von Neuanschaffungen!
  • Beschädigungen oder Gefahrenpunkte werden umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
  • Nach dem Ende der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen, das Licht ggf. abgeschaltet, die Tafel gewischt und die Stühle auf die Tische gestellt. Jeder Arbeitsplatz wird sauber hinterlassen.
  • Das Sitzen auf den Heizkörpern kann nicht erlaubt werden, da sie für solche Belastungen nicht ausgelegt sind.
  • Sportliche Betätigungen, insbesondere Ball- und Laufspiele während der Pause sind nur auf dem Sportgelände gestattet.
  • Wir achten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Energieressourcen (Licht, Heizung, Projektoren usw.).
  • Wir bevorzugen wieder verwendbare Verpackungen (Getränkeflaschen, Brotdosen usw.), da wir durch Müllvermeidung einen besonders wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können.
  • Wir achten sorgfältig auf Mülltrennung und -entsorgung.

Allgemeine Regeln und Richtlinien

  • Die Schüler/-innen der Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände in Pausen (außer in der Mittagspause) und Freistunden nicht verlassen, da für die Schule gemäß § 38 GSO Aufsichtspflicht besteht.
  • Innerhalb des Schulgeländes sind den Schülern/-innen das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol untersagt (§ 139 Abs.1 GSO).
  • Kaugummikauen während des Unterrichts ist nicht gestattet, weil eine Verschmutzung der Räume sowie der Möbel nicht ausgeschlossen werden kann. Aus demselben Grund sind auch Essen und Trinken während des Unterrichts zu unterlassen, zudem dabei erfahrungsgemäß auch die Konzentration auf das Unterrichtsgeschehen leidet.
  • Unterrichtsstörende oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule ist verpflichtet, solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen (§ 139 Abs. 2 GSO).
  • Befindet sich keine Lehrkraft im Klassenzimmer, bleibt die Zimmertüre offen, die Schüler/-innen verhalten sich ruhig. Die Klassensprecher/-innen melden die Abwesenheit der Lehrkraft innerhalb von zehn Minuten im Sekretariat.
  • Unfälle müssen unverzüglich einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.

Schule ohne Rassismus

Das Anne-Frank-Gymnasium Erding ist als „Schule ohne Rassismus“ ausgezeichnet worden. Deshalb nehmen wir die folgenden Regeln für eine „Schule ohne Rassismus“ in die Hausordnung auf und verpflichten uns, danach zu handeln:

  • Wir Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Mitarbeiter/-innen dieser Schule sagen NEIN zu Rassismus. Weil alle Menschen gleichwertig sind, haben sie auch Anspruch auf gleiche Entwicklungschancen. Die Diskriminierung von Menschen wegen ihres Glaubens, des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe und Herkunft, der Behinderung, der Schulart, der Nationalität usw. lehnen wir ab. Rassismus führt zu Gewalt, hetzt Menschen aufeinander und schafft Hass und Feindschaft. Die Achtung der Menschenwürde beginnt damit, die Kulturen anderer Menschen ebenso wie die eigene Kultur verstehen zu lernen, sie zu achten und zu respektieren.
  • Wir verpflichten uns, alle Formen und Äußerungen rassistischer und diskriminierender Art zu vermeiden und zu verhindern. Unsere Schule soll, ihrem demokratischen Auftrag entsprechend, aktiv allen rassistischen Bemerkungen, Aussagen, Behauptungen, Vorurteilen und Handlungen entgegentreten.
  • Unsere Schule wird, entsprechend ihrem pädagogischen Auftrag, Initiativen gegen Rassismus und zur Verständigung aller Menschen und Kulturen ergreifen.
  • Unsere Schule widersetzt sich rassistischen Organisationen und deren Propaganda. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden (Grundgesetz, Art. 3).
  • Unsere Schule veranstaltet in jedem Jahr besondere Projekttage zur Überwindung von Gewalt und Rassismus.

Nachwort

In einer Hausordnung können nicht alle denkbaren Einzelfälle angesprochen werden. Solche Fälle werden in dem Geist geregelt, der in der Präambel beschrieben ist.