Jahrgangsstufe 5 bis 9
Im Fall einer Erkrankung ist bei allen angekündigten Leistungsnachweisen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass das Kind beim Arzt gewesen ist, wenn es ihm nicht gut ging und es nicht am angesagten Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Referat, angesagter kleiner Leistungsnachweis, Nachholschulaufgabe etc.) teilnehmen konnte (kein Attest!).
Jahrgangsstufe 10 bis 13
Bei jedem angesagten Leistungsnachweis (Schulaufgabe, Referat, angesagter kleiner Leistungsnachweis, Nachholschulaufgabe etc.),
an dem man aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, ist es Pflicht, ein Attest vom Arzt beizubringen.