Krankmeldung und Beurlaubung
Jahrgangsstufen 5 bis 11
Krankmeldung und Antrag auf Beurlaubung erfolgen über das Elternportal. Näheres dazu hier.
Bei längerfristigen Erkrankungen beachten Sie auch den Hinweis zum Unterricht im Krankheitsfall.
Krankmeldung bei angekündigten Leistungsnachweisen
Ab Jahrgangsstufe 10 ist im Fall einer Erkrankung bei allen angekündigten Leistungsnachweisen ein ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Dies gilt auch für Nachholschulaufgaben.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt, dass dann, wenn ein Leistungsnachweis nachgeholt werden muss, eine ärztliche Bescheinigung beigebracht werden muss, wenn das Kind auf Grund einer Erkrankung nicht an der Nachholung des Leistungsnachweises teilnehmen kann. Auch hier muss die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 10 Tagen nachgereicht sein