Organisatorisches zum Unterricht

Unterrichtszeiten

Der Vormittagsunterricht beginnt um 8.15 Uhr, die Klassenzimmer werden um 8.00 Uhr von den Frühaufsichten aufgesperrt; die Fachräume werden von den jeweiligen Fachlehrern zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn aufgeschlossen.

1. Stunde 08.15 - 09.00 Uhr
2. Stunde 09.00 - 09.45 Uhr
Pause  
3. Stunde 10.00 - 10.45 Uhr
4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr
Pause  
5. Stunde 11.45 - 12.25 Uhr
6. Stunde 12.25 - 13.10 Uhr
7. Stunde 13.10 - 13.55 Uhr (Mittagspause)
8. Stunde 13.55 - 14.40 Uhr
9. Stunde 14.40 - 15.25 Uhr
10. Stunde 15.30 - 16.15 Uhr

Pausen

In den Pausen ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, sich in der Aula, im Atrium und in den Gängen des A-Trakts aufzuhalten. Bei schönem Wetter sollte nach Möglichkeit das Angebot genutzt werden, sich an der frischen Luft zu bewegen. Auf den Pausenhöfen stehen Tischtennisplatten und eine Kletterwand zur Verfügung; der Hartplatz kann zum Fußball- bzw. Basketballspielen genutzt werden.

Nach Beschluss des Schulforums gelten folgende Grundsätze zur Beaufsichtigung an unserer Schule: Nur Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Während der Mittagspause (und einer an die Mittagspause angrenzenden Stunde) ist dies allen Schülerinnen und Schülern gestattet.

Hausaufgaben

Die Lehrkräfte sind nach § 28 BaySchO verpflichtet, Hausaufgaben in schriftlicher und mündlicher Form zu stellen. Diese sind nötig, um den Lehrstoff einzuüben und eigenständig umzusetzen. Am Anne-Frank-Gymnasium wurde die Regelung getroffen, in der Unter- und Mittelstufe bis Jahrgangsstufe 9 an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben für den darauffolgenden Tag zu geben (Beschluss der Lehrerkonferenz bestätigt durch das Schulforum).

Vertretungsstunden

Ab 8:00 Uhr kann dem Vertretungsplan entnommen werden, welche aktuellen Änderungen (Vertretungsstunden, Stundenverschiebungen, Raumänderungen) sich ergeben haben. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich hier täglich auch über die Änderungen für die nächsten Tage zu informieren.

Unterricht im Krankheitsfall

Können Schülerinnen und Schüler längere Zeit nicht in die Schule kommen und am Unterricht teilnehmen (z. B. wegen Quarantäne oder längerer Krankheit), wird umgehend nach einer solchen Meldung ein Beschulungsangebot für zu Hause aufgenommen. Dies kann wie folgt aussehen:

  • Der Unterricht kann gestreamt werden
  • Der Unterrichtsstoff kann auf andere geeignete Weise vermittelt werden (z.B. besprochene Power-Point-Präsentationen)
  • Arbeitsblätter werden in mebis oder Teams eingestellt

Über die Chat-Funktion von mebis bzw. über Teams können die Schülerinnen und Schüler zu Hause mit der Lehrkraft Kontakt aufnehmen (und umgekehrt).

Grundsätzlich ist es den Lehrkräften freigestellt, welchen Weg der Beschulung sie für sich wählen. Da es den Lehrkräften auch während der Phase des Distanzunterrichts freigestellt gewesen ist, welche digitale Plattform sie für ihren Unterricht wählen wollten, sind die Lernenden an die Nutzung unterschiedlicher medialer Kanäle gewöhnt.

Die Aufnahme dieser Distanzbeschulung gilt nicht für kurzzeitige Krankheitsfälle, da es uns wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler auch „krank sein dürfen“ und sich im Falle einer kurzen Erkrankung zu Hause erholen können, ohne den Zwang zu verspüren, an den Unterrichtsangeboten teilnehmen zu müssen.

ZFU (Zeit für uns)

Das pädagogische Konzept „Zeit für uns“ ist – wie der Name schon sagt – Zeit für pädagogisch wichtige Belange der Schülerinnen und Schüler. Auf Antrag der Schüler stellt eine Lehrkraft eine Stunde zur Verfügung, um in der Klasse über Probleme, wichtige Themen oder organisatorische Belange zu sprechen.