Aufgaben des Elternbeirats

Hauptaufgaben des Elternbeirats sind die Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen. Er hat aber auch die Funktion, das Verhältnis zwischen Eltern und Lehrern zu vertiefen. Der Elternbeirat hat das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren und zu fördern. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern nimmt er gerne entgegen und berät darüber. Die Mitglieder des Elternbeirats treffen sich ca. alle zwei Monate zu einer nichtöffentlichen Sitzung. Hier werden Angelegenheiten, die die ganze Schule betreffen oder klassenübergreifende Fragen behandelt. Bei klassenspezifischen Fragen bzw. Einzelfragen und Problemen, die nur eine/n einzelne/n Schüler/in betreffen, sollte - ggf. über die Klassenelternsprecher - zunächst eine Aussprache mit dem entsprechenden Lehrer, dem Verbindungslehrer oder der Schulleitung gesucht werden.

Im Detail sind die Aufgaben und Befugnisse des Elternbeirats sind in § 7 der Geschäftsordnung geregelt.

Hier ein Auszug:

Der Elternbeirat wirkt in allen Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er trägt in besonderer Weise zur Verwirklichung der Erziehungs- und Verantwortungsgemein­schaft bei. Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll den Schulleiter beraten, ihn unterstützen, Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der Eltern­beiratsvorsitzende, bei Verhinderung sein Vertreter, vertritt die Eltern und den Elternbeirat der Schule nach außen und gegenüber dem Schulleiter, dem Sachaufwandsträgerträger, der staatlichen Schulverwaltung und der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende des Elternbeirats ist verantwortlich für die Information in Elternversammlungen, Druckschriften oder elektronischen Medien sowie für die Öffentlichkeitsarbeit.

 

Weitere Einzelheiten dazu sind u.a. auch in Art 65 BayEUG geregelt.