Probeunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler, die mit dem Übertrittszeugnis nicht die Empfehlung für das Gymnasium bekommen haben, können sich trotzdem am Anne-Frank-Gymnasium anmelden. Allerdings müssen diese Kinder dann am Probeunterricht teilnehmen, der im Mai stattfinden wird. Den Probeunterricht müssen auch diejenigen Kinder absolvieren, die eine nicht staatlich anerkannte Grundschule besucht haben.

Der Probeunterricht beinhaltet an zwei Vormittagen je eine schriftliche Prüfung und am dritten Vormittag eine mündliche.

Das Ergebnis des Probeunterrichts wird den teilnehmenden Kindern nach Feststellung des Gesamtergebnisses schriftlich mitgeteilt. In der Regel werden die Eltern vorab schon einmal telefonisch darüber informiert, ob der Probeunterricht bestanden worden ist oder nicht. Schließlich ist die Neugier auf das Ergebnis bei allen Beteiligten immer sehr groß.

Der Probeunterricht wird in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt. Er gilt als bestanden, wenn in einem der beiden Fächer mindestens die Note 4 und im anderen Fach mindestens die Note 3 erzielt worden ist. Wurde in beiden Fächern die Note 4 erzielt, dürfen die Eltern entscheiden, ob das Kind das Gymnasium besuchen soll (Elternwille).

Wer sich gerne über mögliche Aufgabenstellungen in Deutsch und Mathematik informieren möchte, findet Beispiele auf der Seite des ISB Bayern unter folgendem Link:

https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht/