Rechte / Pflichten
Meine Rechte und Pflichten als Schulsanitäter
Als Schulsanitäter_in habe ich:
- das Recht, Erste Hilfe zu leisten.
- die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.
- das Recht, Lehrkräfte auf etwaige Unfallgefahren aufmerksam zu machen und zusammen die Unfallverhütungs-Vorschriften umzusetzen.
- die Pflicht, mich als Vorbild für Unfallverhütung zu verhalten.
- das Recht, mich als Schulsanitäter kenntlich zu machen.
- die Pflicht, Vorfälle und Hilfeleistungen im Sinne der Ersten Hilfe so schnell wie möglich zu melden.
- das Recht, Dienste im Sinne des Schulsanitätsdienstes bei Schulveranstaltungen – wenn notwendig – zu leisten
- die Pflicht, mich an die geltende Schulordnung zu halten.
- das Recht, mich während der Pausen im Arztzimmer aufzuhalten, sofern ich zum Dienst eingeteilt bin.
- die Pflicht, keine Eigeninitiative bei außerschulischen Veranstaltungen im Namen des Anne-Frank-Gymnasiums ohne Rücksprache durchzuführen.
- das Recht, mich „Schulsanitäter/in“ zu nennen, sofern ich die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllt.
- die Pflicht, mich regelmäßig fortzubilden, um meine „Erste Hilfe-Kenntnisse“ aufzufrischen.
- das Recht, bei Wahlen im SSD mitzuwirken.
- die Pflicht, mich im SSD kameradschaftlich zu verhalten.
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