Leistungsnachweise

Schulaufgaben

Die Termine der Schulaufgaben sind für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 dem Schulaufgabenplan im Elternportal zu entnehmen.

Die Zahl der Schulaufgaben wurde gemäß § 22 GSO für die einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer von der Lehrerkonferenz wie folgt beschlossen:

        Naturw.-technolog. Gymnasium (NTG)   Sprachliches Gymnasium (SG)
Jahrgangsstufen   5 6 7   8 9 10   8 9 10
Deutsch   4 1) 4 2) 4 1)   4 3) 4 4) 3   4 3) 4 4) 3
Englisch (1. FS)   4 4 2) 5)
3   3 3 5) 3 2)   3 3 5) 3 2)
Latein (2. FS)   - 4 4   4 3 3   4 3 3
Französisch (2. FS)   - 4 4 5)   4 3 3 5)   - - -
Französisch (3. FS)   - - -   - - -   4 5) 4 4 5)
Italienisch (spätbeginnend)   - - -   - - 4 5)   - - 4 5)
Mathematik   4 4 4   3 4 3   3 4 3
Physik   - - -   2 2 2   2 2 2
Chemie   - - -   2 2 2   - - -

1) Eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen klassenübergreifenden Leistungstest am Schuljahresende ersetzt (MODUS-Maßnahme 19).

2) Eine Schulaufgabe wird durch zwei klassenübergreifende Leistungstests ersetzt: den zentralen Test für alle bayerischen Gymnasien zum Schuljahresbeginn und einen schulinternen klassenübergreifenden Test zum Schuljahresende.

3) Eine Schulaufgabe wird durch eine Präsentation ersetzt (MODUS-Maßnahme 18).

4) Eine Schulaufgabe wird durch eine Debatte ersetzt (MODUS-Maßnahme 17).

5) Eine Schulaufgabe wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.

Jahrgangsstufentests

Die Jahrgangsstufentests sind für alle Gymnasien in Bayern verpflichtende landesweite Tests. Im Fach Deutsch werden diese Tests in der 6. und 8. Jahrgangsstufe geschrieben, in Mathematik in der 8. und 10., in Englisch in der 6. und 10.

Wenn nicht anders vermerkt, zählen die zentralen bayernweiten Jahrgangsstufentests als kleine schriftliche Leistungsnachweise (§ 23 GSO).

Hinweise

In allen Fächern ohne große schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten möglich. In den Jahrgangsstufen, in denen Kurzarbeiten gehalten werden, teilt die Lehrkraft dies den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mit.

Schulaufgaben werden nach der Korrektur zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. In der 5. und 6. Jahrgangsstufe werden auch kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben, Tests) allen Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben. Ab der 7. Jahrgangsstufe bekommen die Kinder kleine schriftliche Leistungsnachweise nur dann mit nach Hause, wenn ein formloser schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Schriftliche Leistungsnachweise sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben (§ 25 GSO). Sollte der Leistungsnachweis verloren gehen, müssen die Eltern die Kenntnisnahme der Note schriftlich bestätigen.

Wird aufgrund von Krankheit ein großer Leistungsnachweis versäumt, muss dieser nachgeholt werden. Diese Nachschrift erfolgt in der Regel am Nachmittag.