Latinum

Aufgrund der überarbeiteten Bestimmungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Abitur (EPA) sowie der Neugestaltung der LPO I an den Universitäten (und den damit verbundenen Regelungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen) wurden die Regelungen für den Erwerb des Latinums neu gefasst.

Latinum

Beim Latinum handelt es sich um eine niveaubezogene Qualifikation, die nach der Spracherwerbsphase und zwei weiteren Lektürejahren in Jahrgangsstufe 10 oder 11 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht wird. Das Latinum wird im Jahreszeugnis sowie im Abiturzeugnis bestätigt.

Kleines Latinum

Das "Kleine Latinum"  setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis als "Kleines Latinum" bestätigt.

Wo wird das Latinum gefordert?

Da die verschiedenen Universitäten und Länder jeweils selbst über die Zulassungsvoraussetzungen entscheiden, lassen sich hinsichtlich der Notwendigkeit eines Latinums keine eindeutigen Aussagen machen.

Die Fachschaft Latein empfiehlt dennoch jedem Lateinschüler und jeder Lateinschülerin diese Qualifikation zu bestehen.

Zusammengefasst finden Sie die Schreiben zum Latinum auf der Homepage des Kultusministeriums.

Außerdem stellt der Altphilologenverband auf seiner Homepage  eine Übersicht zur Verfügung, an welcher Universität und für welche Studiengänge das Latinum noch als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert wird.