Unterricht im Krankheitsfall

Können Schülerinnen und Schüler längere Zeit nicht in die Schule kommen und am Unterricht teilnehmen (z. B. wegen Quarantäne oder längerer Krankheit), wird umgehend nach einer solchen Meldung ein Beschulungsangebot für zu Hause aufgenommen. Dies kann wie folgt aussehen:

  • Der Unterricht kann gestreamt werden
  • Der Unterrichtsstoff kann auf andere geeignete Weise vermittelt werden (z.B. besprochene Power-Point-Präsentationen)
  • Arbeitsblätter werden in mebis oder Teams eingestellt

Über die Chat-Funktion von mebis bzw. über Teams können die Schülerinnen und Schüler zu Hause mit der Lehrkraft Kontakt aufnehmen (und umgekehrt).

Grundsätzlich ist es den Lehrkräften freigestellt, welchen Weg der Beschulung sie für sich wählen. Da es den Lehrkräften auch während der Phase des Distanzunterrichts freigestellt gewesen ist, welche digitale Plattform sie für ihren Unterricht wählen wollten, sind die Lernenden an die Nutzung unterschiedlicher medialer Kanäle gewöhnt.

Die Aufnahme dieser Distanzbeschulung gilt nicht für kurzzeitige Krankheitsfälle, da es uns wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler auch „krank sein dürfen“ und sich im Falle einer kurzen Erkrankung zu Hause erholen können, ohne den Zwang zu verspüren, an den Unterrichtsangeboten teilnehmen zu müssen.

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