Rechte / Pflichten
Meine Rechte und Pflichten als Schulsanitäter
Als Schulsanitäter/in habe ich:
- das Recht, Erste Hilfe zu leisten.
- die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.
- das Recht, Lehrkräfte auf etwaige Unfallgefahren aufmerksam zu machen und zusammen die Unfallverhütungs-Vorschriften umzusetzen.
- die Pflicht, sich als Vorbild für Unfallverhütung zu verhalten.
- das Recht, sich als Schulsanitäter kenntlich zu machen.
- die Pflicht, Vorfälle und Hilfeleistungen im Sinne der Ersten Hilfe so schnell wie möglich zu melden.
- das Recht, Dienste im Sinne des Schulsanitätsdienstes bei Schulveranstaltungen – wenn notwendig – zu leisten
- die Pflicht, sich an die geltende Schulordnung zu halten.
- das Recht, sich während der Pausen im Arztzimmer aufzuhalten, sofern er/sie zum Dienst eingeteilt ist.
- die Pflicht, keine Eigeninitiative bei außerschulischen Veranstaltungen im Namen des Anne-Frank-Gymnasiums ohne Rücksprache durchzuführen.
- das Recht, sich „Schulsanitäter/in“ zu nennen, sofern er/sie die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllt.
- die Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden, um seine „Erste Hilfe-Kenntnisse“ aufzufrischen.
- das Recht, bei Wahlen im SSD mitzuwirken.
- die Pflicht, sich im SSD kameradschaftlich zu verhalten.
Zurück