Schulaufgabenpläne der Oberstufe

Bitte beachten: Eine Schulaufgabe ist ein angekündigter Leistungsnachweis. Bei Krankheit muss der Schule ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Gemäß KMS VI.9-5 S 4322-6a.573 vom 17.01.2012 kann die Schule nur ein Attest anerkennen, das am Prüfungstag selber ausgestellt ist und die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Andernfalls gilt das Veräumnis als nicht ausreichend entschuldigt und der Leistungsnachweis muss mit 0 Punkten bewertet werden. Die Regelung gilt analog auch für alle anderen angekündigten Leistungsnachweise.