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Adresse

Anne-Frank-Gymnasium, Heilig Blut 8, 85435 Erding

Telefon: 08122 9776-0
Fax: 08122 9776-8040

Homepage: www.afg-erding.de
E-Mail: verw@gymnasium-erding.de

Atlanten

Atlanten, Formelsammlungen, Taschenrechner und Lektüren müssen von den Eltern selbst bezahlt werden. Für Atlanten und Formelsammlungen kann ab dem dritten Kind oder für Bezieher von Sozialleistungen eine Befreiung beim Sachaufwandsträger (Landratsamt Erding) beantragt werden.

Arbeitskreise

Im Schulleben des AFG spielen folgende Arbeitskreise eine wichtige Rolle:

  • „Schule ohne Rassismus“
  • „Anne-Frank-Botschafter“
  • Der AK Feste übernimmt bei Schulveranstaltungen wie Konzerten, Theateraufführungen und Lesungen die Bewirtung. Geleitet wird der AK Feste im Schuljahr 11/12 von Clio Siebenmorgen, Matthias Groß und Daniel Ehinger, Mitglieder sind Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe.
  • Der AK Technik besteht aus den Beleuchtungs- und Tontechnikern der Theatergruppe und sorgt auch bei Konzerten und Lesungen für das richtige Licht und den richtigen Ton.
  • Arbeitskreise des Elternbeirats
  • Streitschlichter: Peer Mediation ist ein Verfahren der Vermittlung in Konfliktsituationen durch (fast) gleichaltrige Streitschlichter. Den Beteiligten werden im Gespräch keine Lösungsmöglichkeiten vorgegeben, stattdessen werden sie darin unterstützt, eigenverantwortlich tragfähige Problemlösungen zu finden. Die Streitschlichter sind in den Pausen im Elternsprechzimmer B508 zu finden.

 

Beaufsichtigung

Nach Beschluss des Schulforums gelten folgende Grundsätze zur Beaufsichtigung an unserer Schule: Nur Schülerinnen und Schüler ab der 10. Jahrgangsstufe dürfen in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Während der Mittagspause ist dies allen Schülerinnen und Schülern gestattet.

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. auf eigenen Antrag (bei Volljährigen) beurlaubt werden. Antragsformulare sind im Sekretariat der Schule erhältlich oder können von der Homepage heruntergeladen werden. Sie müssen dem Direktorat bzw. bei Oberstufenschülerinnen/-schülern den Oberstufenkoordinatoren rechtzeitig, d. h. mindestens am Vortag, vorliegen.

Denkbare Anlässe für Beurlaubungen sind z. B. dringende Arztbesuche, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit möglich sind. In solchen Fällen reicht es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht, nachträglich eine Entschuldigung abzugeben, vielmehr bedarf es einer rechtzeitigen vorherigen Beurlaubung durch das Direktorat. Wenn Schulaufgaben oder Kurzarbeiten angesetzt sind, ist eine Beurlaubung grundsätzlich ausgeschlossen.

Für die Hausaufgabenbetreuung gelten die gleichen Bestimmungen wie für den regulären Unterricht, d. h. ein Fernbleiben ist nur nach einer Beurlaubung aus den o. g. Gründen zulässig.

Beratung

Beratungsteam:

Bibliothek

Siehe Internetseiten der Bibliothek.

 

Elektronische Speichermedien

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Handys, iPods, MP3-Player und sonstige digitale Speichermedien gemäß Art. 56 Abs. 5 BayEUG auszuschalten. Eingeschaltete Geräte werden von den Lehrkräften einbehalten und im Direktorat abgegeben, wo sie von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden können. In den Pausen wird von den Aufsichten auf Einhaltung des Verbots der o. g. Geräte geachtet. Wenn ein Handy im Ausnahmefall in den Pausen benutzt wird, um z. B. die Eltern über einen geänderten Unterrichtsschluss zu informieren, so ist eine Aufsicht führende Lehrkraft zu informieren. Wie Sie wissen, können sich Jugendliche mit Multimedia-Handys u. a. auch gewalttätige Szenen, rechtsradikale Propaganda und Pornographie aus dem Internet herunterladen. Der Besitz solcher Aufnahmen ist strafbar.

Ebenso strafbar ist das Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren Einverständnis. Schülerinnen bzw. Schülern wird in solchen Fällen das Handy abgenommen und die Polizei eingeschaltet.

Bei Prüfungen, auf die die Regelungen der GSO über den Unterschleif anzuwenden sind, stellt schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons außerhalb der Schultasche das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schüler. Er wird alle zwei Jahre aus dem Kreis der wahlberechtigten Eltern in einer Wahlversammlung gewählt.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Laut Schulordnung (Art. 86 BayEUG) hat die Schule die Möglichkeit, durch verschiedene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einen ungestörten Unterrichtsablauf sicher zu stellen.

Zu den Erziehungsmaßnahmen gehört der Hinweis, mit dem die Lehrkraft die Erziehungsberechtigen in schriftlicher Form darauf hinweist, dass der Schüler bzw. die Schülerin trotz wiederholter Ermahnungen seine/ihre schulischen Pflichten vernachlässigt; hier kann es sich um ungenügende Vorbereitung oder Beteiligung am Unterricht handeln oder auch das mehrfache „Vergessen“ von Hausaufgaben oder Unterrichtsmaterialien.

Die Lehrkraft ist auch berechtigt, den Schüler oder die Schülerin zur Nacharbeit am Nachmittag einzubestellen, damit er/sie die Gelegenheit hat, Versäumtes unter Aufsicht nachzuholen. Die Erziehungsberechtigten werden über diese Erziehungsmaßnahme rechtzeitig schriftlich informiert.

Wenn diese Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg zeigen oder wenn es z. B. zu einer massiven Störung des Unterrichts oder Sachbeschädigung kommt, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden (schriftlicher Verweis durch die Lehrkraft, verschärfter Verweis durch die Schulleiterin, Versetzung in eine Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht für drei bis sechs Unterrichtstage, Androhung der Entlassung, Entlassung von der Schule).

Fachbetreuung

Für alle Fächer gibt es Fachbetreuer/-innen. Ihre Aufgabe ist die Qualitätssicherung bei Leistungserhebungen. Sie können bei Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit Leistungserhebungen um Stellungnahme gebeten werden. Die Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer können keine Korrekturen abändern oder Leistungserhebungen für ungültig erklären.

Förderverein

Der Förderverein ist eine Gemeinschaft von Eltern, Ehemaligen und Lehrern, die aktiv und/oder finanziell dazu beiträgt, dass die Ausstattung der Schule dem laufenden Fortschritt angepasst wird, denn häufig reicht das Geld nicht aus, das von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt wird, um unseren Schülerinnen und Schülern optimale Bedingungen zu bieten. Darüber hinaus ermöglicht der Förderverein auch bedürftigen Schülern die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (z. B. Skikurse, Wander- und Studienfahrten, Theateraufführungen).

Freiwilliger Rücktritt

Bis zum 31.12. eines laufenden Jahres können Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 auf Antrag der Erziehungsberechtigen freiwillig in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten. Diese Schülerinnen bzw. Schüler gelten nicht als Wiederholungsschüler.

Fundsachen

Fundsachen können im Sekretariat oder bei dem Hausmeister, Herrn Demel, abgegeben werden. Die abgegebenen Fundsachen werden in den Vitrinen im Gang vor den Computerräumen aufbewahrt (rechts vom Eingangsbereich).

Handyverbot

Siehe Elektronische Speichermedien.

Hausaufgaben

Die Lehrkräfte sind nach § 52 GSO verpflichtet, Hausaufgaben in schriftlicher und mündlicher Form zu stellen. Diese sind nötig, um den Lehrstoff einzuüben und eigenständig umzusetzen. Am Anne-Frank-Gymnasium wurde die Regelung getroffen, in der Unter- und Mittelstufe bis Jahrgangsstufe 9 an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben für den darauffolgenden Tag zu geben (Beschluss der Lehrerkonferenz bestätigt durch das Schulforum).

Hausaufgabenbetreuung

Siehe Internetseiten der Hausaufgabenbetreuung.

Hausordnung

Siehe Hausordnung auf der Homepage.

Informationsschreiben

Über die Informationsblätter erhalten Sie offizielle Mitteilungen der Schulleitung und Hinweise auf das schulische Leben. Sie haben die Möglichkeit, sich auf der Homepage des AFG für die Verteilung der Elternrundbriefe per E-Mail (Newsletter-System) anzumelden. Sie bekommen damit die Informationen direkt an Ihre E-Mail-Adresse zugestellt. Wählen Sie dazu auf der Homepage im Menü Schwarzes Brett den Punkt Informationsblätter oder rufen Sie direkt die Adresse www.afg-erding.de/index.php/esis.html auf und geben Sie Ihre Daten nach der dortigen Einleitung ein.

Intensivierungsstunden

In den Jahrgangsstufen 5 – 8 nehmen alle Schülerinnen und Schüler an den Intensivierungsstunden teil. Im Schuljahr 2011/12 finden folgende verbindliche Intensivierungsstunden statt:

  • 5. Jahrgangsstufe: Deutsch, Englisch
  • 6. Jahrgangsstufe: Deutsch, Mathematik, Latein bzw. Französisch
  • 7. Jahrgangsstufe: Englisch, Latein bzw. Französisch
  • 8. Jahrgangsstufe: Englisch, Mathematik

Als freiwillige Intensivierung können dieses Schuljahr für die 9. Jahrgangsstufe Mathematik und Latein, für die 10. Jahrgangsstufe Latein angeboten werden.

Jahrgangsstufentests

Die Jahrgangsstufentests sind für alle Gymnasien in Bayern verpflichtende landesweite Tests. Im Fach Deutsch werden diese Tests in der 6. und 8. Jahrgangsstufe geschrieben, in Mathematik in der 8. und 10., in Englisch in der 6. und 10. Ob diese Tests als kleine schriftliche Leistungsnachweise oder als erster Teil eines großen schriftlichen Leistungsnachweises gewertet werden, legt die Lehrerkonferenz jeweils für jedes Fach fest. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend von ihren Fachlehrkräften informiert.

Jugendschutzgesetz

An den Schulen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (siehe § 9 Jugendschutzgesetz, der das Verbot der Ausgabe von Alkohol an Jugendliche festschreibt). Insbesondere sind die Schulen angehalten, auf das Verbot von Kinderarbeit hinzuweisen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Beschäftigung von Kindern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Auf die Gefahren der Ferienarbeit sind die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler hinzuweisen, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer in der Schule etwas leisten will, sollte die unterrichtsfreie Zeit für Hausaufgaben und Wiederholungen sowie Entspannung nutzen. Auch die Ferien sollten vorwiegend der Erholung, der Pflege von Interessen und der Wiederholung von Gelerntem dienen.

Kantine

Die Kantine unter der Leitung von Frau Demel ist durchgehend von 7.15 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Ab 7.15 Uhr gibt es Frühstück und es besteht die Möglichkeit, schon vor dem Unterricht eine Brotzeit für die Pausen zu kaufen. Als Mittagessen gibt es neben zwei warmen Gerichten auch Salate und andere kalte Speisen. Jedes Mittagessen kostet 3,00 €. Der Speiseplan ist auch auf der Homepage der Schule einzusehen.

Das Mittagessen muss von den Schülerinnen und Schülern spätestens in der 1. Pause desselben Tages durch den Kauf von Essensmarken (Bons) vorbestellt werden. Die Bestellung kann auch für eine Woche im Voraus erfolgen.
Alle Schülerinnen und Schüler werden gebeten mitzuhelfen, dass die Essensausgabe schnell und reibungslos erfolgt, d. h. sich  mit ihrem Tablett diszipliniert an den Ausgabestellen anzustellen. Alle Schülerinnen und Schüler sollten die Aula nach dem Essen so hinterlassen, dass auch andere sich nach der Mittagspause noch wohlfühlen können! Das bedeutet, dass jeder/jede Einzelne die Tabletts mit dem gebrauchten Geschirr zuverlässig in eine der Abräumstationen stellt und dass Speisereste, leere Verpackungen, Papiertüten, Plastikflaschen etc. nicht auf dem Tisch oder am Boden zurückgelassen, sondern in den Mülleimern entsorgt werden.

Klassenelternsprecher

Am ersten Klassenelternabend werden für jede Klasse Klassenelternsprecher gewählt.

Krankmeldung

Ist ein Schüler oder eine Schülerin krankheitsbedingt oder aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes per Anruf oder Fax zu verständigen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Klasse Ihres Kindes anzugeben. Im Falle einer telefonischen Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei fehlenden oder verspätet abgegebenen Entschuldigungen muss die Schule im Wiederholungsfall mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. Da wir für die Schülerinnen und Schüler der unteren Jahrgangsstufen eine besondere Fürsorgepflicht haben, bitten wir Sie, Ihre Kinder in der 5., 6., 7. und 8. Jahrgangsstufe bereits vor Unterrichtsbeginn zu entschuldigen oder über zuverlässige Mitschüler entschuldigen zu lassen. Andernfalls muss sich das Sekretariat nach dem Verbleib des Kindes erkundigen. Auch die Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe sind verpflichtet, bei Krankheit vor Schulbeginn das Sekretariat zu informieren.

Bei ansteckenden Krankheiten geben Sie bitte auch die Krankheit an, da die Schule verpflichtet ist, diese dem Gesundheitsamt Erding zu melden.

Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines (schul)ärztlichen Zeugnisses fordern. Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt; im Wiederholungsfalle muss mit Ordnungsmaßnahmen gerechnet werden. Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als ausreichender Nachweis für eine geltend gemachte Krankheit anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler, die sich selbst entschuldigen können, gelten dieselben Regelungen.

Lehrpläne

Siehe Seiten des ISB.

Leistungsnachweise

Die Zahl der Schulaufgaben wurde gemäß § 54 GSO für die einzelnen Jahrgangsstufen und Fächer von der Lehrerkonferenz wie folgt beschlossen:

   
  Naturw.-technolog. Gymnasium (NTG)
  Sprachliches Gymnasiuem (SG)
Jahrgangsstufen  
5 6 7
8 9 10
8 9 10
Deutsch   4 4 1) 4 1)   4 1) 4 3) 3   4 1) 4 3) 3
Englisch (1. FS)   4 4 2) 3   3 4) 3 3 4)   3 4) 3 3 4)
Latein (2. FS)   - 4 4   4 3 3   4 3 3
Französisch (2. FS)   - 4 4   4 3 3   - - -
Französisch (3. FS)   - - -   - - -   4 4) 4 4 4)
Italienisch (spätbeg.)   -
-
-
  -
-
-
  -
-
4 4)
Mathematik   4 4 4   3 4 3   3 4 3
Physik   - - -   2 2 2   2 2 2
Chemie   - - -   2 2 2   - 2 2

1) Eine Schulaufgabe wird durch einen schulinternen klassenübergreifenden Leistungstest (MODUS-Maßnahme 19) am Schuljahresende ersetzt.

2) Eine Schulaufgabe wird durch zwei klassenübergreifende Leistungstests ersetzt: den zentralen Test für alle bayerischen Gymnasien zum Schuljahresbeginn und einen schulinternen klassenübergreifenden Test zum Schuljahresende. Die Gewichtung wird den Klassen von den Fachlehrkräften bekannt gegeben.

3) Eine Schulaufgabe in der 9. Jgst. wird in Deutsch durch eine Präsentation (MODUS-Maßnahme 18) oder eine Debatte (MODUS-Maßnahme 17) ersetzt.

4) Eine Schulaufgabe in Englisch, Französisch und Italienisch als spät beginnende Fremdsprache wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Fach „Natur und Technik“ in der 5., 6. und 7. Jahrgangsstufe und das Fach Musik ab der 7. Jahrgangsstufe Vorrückungsfächer sind.

Wenn nicht anders vermerkt, zählen die zentralen bayernweiten Jahrgangsstufentests als kleine schriftliche Leistungsnachweise (§ 55 GSO).

In allen Fächern ohne große schriftliche Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten möglich. In den Jahrgangsstufen, in denen Kurzarbeiten gehalten werden, teilt die Lehrkraft dies den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mit.

Große schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben) werden nach der Korrektur mit nach Hause gegeben. In der 5. und 6. Jahrgangsstufe werden auch kleine schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben, Tests) allen Schülerinnen und Schülern mit nach Hause gegeben. Ab der 7. Jahrgangsstufe bekommen die Kinder kleine schriftliche Leistungsnachweise nur dann mit nach Hause, wenn ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Schriftliche Leistungsnachweise sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben (§ 57 GSO).

Lehrmittelfreie Bücherei

Zu Schuljahresbeginn werden den Schülerinnen und Schülern die lehrmittelfreien Bücher ausgeteilt, die Eigentum des Landkreises als Sachaufwandsträger sind. Damit diese aus Steuergeldern finanzierten Lernmittel möglichst lange halten, ist es notwendig, alle Bücher mit Folie einzubinden (bitte achten Sie darauf, den Einband nicht im Buch festzukleben) und pfleglich zu behandeln. Das Einbinden mit Papier ist – auch wenn es auf den ersten Blick umweltfreundlicher erscheint – nicht sinnvoll, da die Bücher weniger geschützt sind und somit deutlich schneller verschleißen. Manchmal ist es auch nötig, ein bereits beschädigtes Buch zu kleben. Jeder Schüler und jede Schülerin sollte für den Fall eines Verlustes oder einer Verwechslung seinen Namen ins Buch schreiben. Ebenfalls pfleglich sollen natürlich die Bücher der doppelten Büchersätze behandelt werden, die vom Förderverein für die 5. und 6. Klassen angeschafft wurden.

Natürlich müssen alle von Schülerinnen/Schülern verlorenen und auch beschädigten Bücher – insbesondere wenn sie in diesem Schuljahr erstmals ausgegeben wurden – am Ende des Schuljahres von den Schülerinnen/Schülern ersetzt werden. Jeder Schüler und jede Schülerin ist also für die von ihm/ihr entliehenen Bücher verantwortlich. Um unberechtigte Beschuldigungen zu vermeiden, sollte Ihr Kind sich gleich bei Frau OStRin Seifert oder Herrn OStR Stitzl, die die Lehrmittelbücherei verwalten, melden, wenn es ein recht neues, aber bereits beschädigtes Buch bekommen hat. Sollte Ihr Kind während des Schuljahres das AFG verlassen, wird darum gebeten, die Bücher rechtzeitig – also nicht am allerletzten Unterrichtstag – zurückzugeben. Die Bücherei ist während des Schuljahres immer am Donnerstag in der 1. Pause geöffnet.

In den Sommerferien können zum Wiederholen des Stoffes (z. B. bei Nachprüfungen) Schulbücher gegen Pfand ausgeliehen werden.

Mittagsverpflegung

Siehe Kantine.

Montagsgruppe

Hier handelt es sich um die Steuerungsgruppe zur internen Schulentwicklung, an der Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

Nachprüfung

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die wegen nicht ausreichender Leistungen in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. Die Eltern müssen dazu nach Aushändigung der Jahreszeugnisse einen schriftlichen Antrag gestellt haben. (vgl. § 64 GSO)

Nachschrift

Wird aufgrund von Krankheit ein großer Leistungsnachweis versäumt, muss dieser nachgeholt werden. Diese Nachschrift erfolgt in der Regel am Nachmittag.

Notenausgleich

Unter gewissen Bedingungen kann den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 Notenausgleich gewährt werden (vgl. § 63a GSO).

Offene Ganztagesbetreuung

Siehe Hausaufgabenbetreuung.

Parksituation

Der Parkplatz neben dem Schulgebäude und der untere Pausenhof sind den Lehrkräften vorbehalten. Schüler und Eltern werden gebeten, auf den öffentlichen Parkplätzen zu parken. Bitte halten Sie den Heilig-Blut-Weg unbedingt frei, da es sich um den Zufahrtsweg für Einsatzkräfte in einem Notfall am AFG und an der Mädchenrealschule handelt!

Siehe auch Verkehrssicherheit.

Pausen

Siehe Unterrichtszeiten.

Rauchverbot

Auf dem gesamten Schulgelände des Gymnasiums (bis zum Heilig-Blut-Weg) besteht wie in allen öffentlichen Schulen absolutes Rauchverbot gemäß Art. 80 Abs. 5 BayEUG.

Rückgabe schriflicher Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise (Stegreifaufgaben ab der 7. Jahrgangsstufe auf formlosen Antrag der Eltern) werden nach Herausgabe an die Schülerinnen und Schüler auch zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Die Schülerinnen und Schüler müssen diese nach § 57 GSO (2) binnen einer Woche an die Lehrkraft zurückgeben. Sollte der Leistungsnachweis verloren gehen, müssen die Eltern die Kenntnisnahme der Note schriftlich bestätigen.

Sachaufwandsträger

Sachaufwandsträger für das Anne-Frank-Gymnasium ist der Landkreis Erding. Er ist für Gebäude und Ausstattung der Schule zuständig.

Schließfächer

Es besteht für unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Schließfächer zu mieten. Das Sekretariat hilft hierbei weiter.

Schulaufgaben

Siehe Leistungsnachweise.

Schüleraustausch

Am AFG haben sich folgende Austauschprogramme etabliert: ein interkultureller Austausch mit Polen für die 8. Jahrgangsstufe und ein Frankreich- und Italienaustausch für die 10. Jahrgangsstufe. In der 11. Jahrgangsstufe haben einige ausgewählte Schüler die Möglichkeit, ein einwöchiges Berufspraktikum in Southend-on-Sea, England, zu absolvieren, wenn sich bei der Partnerschule Austauschpartner finden.

Prinzipiell besteht ab der 9. Jahrgangsstufe die Möglichkeit, privat einen Schulbesuch im Ausland zu organisieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte von maximal drei Monaten problemlos sind, da in der Regel der versäumte Lehrstoff gut nachgeholt werden kann. Bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse (bzw. ein halbjähriger im zweiten Schulhalbjahr) wird auf Antrag das Vorrücken auf Probe in die Qualifikationsphase gewährt. Falls es Fragen zu den privat organisierten Auslandsaufenthalten gibt, steht Frau StDin Pfeiffer-Schneider als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Schülersprecher

Siehe SMV.

Schülerunfall

Wichtig ist, dass im Falle eines Unfalls ein Erziehungsberechtiger zuverlässig erreichbar ist; bitte hinterlassen Sie für den Schülerbogen auch eine Handynummer bzw. eine Nummer an Ihrer Arbeitsstelle. Nach dem Unfall muss unbedingt ein Schülerunfallbogen für die GUV (Gemeindeunfallversicherung) ausgefüllt werden, der im Sekretariat erhältlich ist.

Schulfahrten

An Schulfahrten gibt es am AFG für die 7. Jahrgangsstufe die Wintersportwoche in der Wildschönau bzw. in Ratschings (Südtirol). Daneben werden in der Oberstufe Studienfahrten zu verschiedenen Zielen angeboten.

Zu Beginn und am Ende des Schuljahres findet je ein Wandertag statt. Bei den Sommer-Wandertagen besteht bei verdienten Klassen prinzipiell die Möglichkeit, den Wandertag auf zwei Tage auszudehnen, soweit Klassen und die Klassenleiter hier ein Einverständnis erzielen.

Schulforum

Im Schulforum arbeiten die Schulleiterin, Vertreter des Elternbeirats, die Schülersprecher und zwei Vertreter des Lehrerkollegiums. Es muss zu zahlreichen Themen gehört werden; des Weiteren werden hier Entscheidungen über Schulprofil und Schulveranstaltungen getroffen. Dieses Gremium trifft sich viermal im Jahr auf Einladung der Schulleiterin.

Schulseelsorge

Siehe Internetseiten der Schulseelsorge.

Schulsozialarbeit

Siehe Internetseiten der Schulsozialarbeit.

Schultaschen

Es werden immer wieder Klagen geäußert, dass die Schultaschen vor allem der jüngeren SchülerInnen zu schwer seien. Wir bitten die Eltern durch gelegentliche Kontrollen dazu beizutragen, dass sich nur diejenigen Bücher und Hefte in den Schultaschen befinden, die am jeweiligen Schultag laut Stundenplan wirklich benötigt werden. Die Eltern sollten bitte auch darauf achten, dass die Federmäppchen nicht zu schwer sind. Nach Rücksprache mit den betroffenen Lehrkräften müssen sicher nicht immer alle Bücher mitgenommen werden. In den Klassenzimmern stehen Schränke, in denen Bücher deponiert werden können. Unterrichtsfremde Gegenstände gehören nicht in die Schultaschen. Es können auch Schließfächer gemietet werden (bitte im Sekretariat informieren). Für die 5. und 6. Klassen wurden aus Mitteln des Fördervereins zusätzlich Mathematik-, Deutsch- und Englischbücher in halben Klassensätzen angeschafft, die im Klassenzimmer verbleiben.

SMV

Die Schülermitverantwortung besteht aus den drei Schülersprechern, die jährlich von den Klassen bzw. allen Schülerinnen und Schülern neu gewählt werden; sie spielt eine wichtige Rolle im Schulleben, da sie eine Mittlerfunktion zwischen Schülerschaft und Lehrerkollegium bzw. Schulleitung hat. Daneben organisiert sie zahlreiche Aktivitäten wie Weihnachtsbasar und Teile des Schulfestes.

Sprechstunden

Die Sprechstunden der Lehrkräfte sind der Sprechstundenliste auf der Homepage bzw. dem 1. Informationsblatt zu entnehmen. Daneben besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Termin außerhalb dieser Sprechstunde zu vereinbaren.

Stegreifaufgaben

Siehe Leistungsnachweise.

Suchprävention

Siehe Internetseite der Suchtprävention.

Tutoren

Um den Fünftklässlern den Einstieg ins Gymnasium zu erleichtern, werden sie von Tutorenteams betreut. Diese älteren Schüler möchten in erster Linie Ansprechpartner bei Problemen sein, daneben organisieren sie Aktivitäten wie Klassenpartys, Kinobesuche und ähnliche Veranstaltungen. Koordiniert wird im Schuljahr 2011/12 die Tutorenarbeit durch drei Tutorensprecher: Gabriela Ivanova, Franziska Gotz, und Christoph Sticha.

Unterrichtszeiten

Der Vormittagsunterricht beginnt um 8.15 Uhr, die Klassenzimmer werden um 8.00 Uhr von den Frühaufsichten aufgesperrt; die Fachräume werden von den jeweiligen Fachlehrern zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn aufgeschlossen.

1. Stunde 08.15 - 09.00 Uhr
2. Stunde 09.00 - 09.45 Uhr
Pause  
3. Stunde 10.00 - 10.45 Uhr
4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr
Pause  
5. Stunde 11.45 - 12.25 Uhr
6. Stunde 12.25 - 13.10 Uhr
Mittagspause  
7. Stunde 13.55 - 14.40 Uhr
8. Stunde 14.40 - 15.25 Uhr
9. Stunde 15.30 - 16.15 Uhr

In den Pausen ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, sich in der Aula, im Atrium und in den Gängen des A-Trakts aufzuhalten. Bei schönem Wetter sollte nach Möglichkeit das Angebot genutzt werden, sich an der frischen Luft zu bewegen. Auf den Pausenhöfen stehen Tischtennisplatten und eine Kletterwand zur Verfügung; der Hartplatz kann zum Fußball- bzw. Basketballspielen genutzt werden.

Unterstützung bedürftiger Schüler

Im Rahmen der Offenen Ganztagesschule mit Mittagsbetreuung können bedürftige Familien eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten der Mittagsverpflegung beantragen. Die Schule muss sich dazu mit dem Sachaufwandsträger (der Zuwendungsempfänger der Mittel ist) in Verbindung setzen. Sollten Sie einen Zuschuss beantragen wollen, wenden Sie sich bitte vertraulich an Herrn StD Geist oder Frau StDin Hahn.
Darüber hinaus kann man sich in konkreten finanziellen Engpässen (Anschaffung von Unterrichtsmaterial wie Arbeitshefte oder Finanzierung von Schulfahrten) direkt an den Förderverein wenden. Ansprechpartnerin ist auch hier Frau StDin Hahn.

Veranstaltungen

Zu den in jedem Jahr stattfindenden Veranstaltungen gehören der von der SMV organisierte Weihnachtsbasar, das Weihnachts- und das Frühjahrskonzert, sowie die Aufführungen des Oberstufentheaters (kurz vor Ostern) und die des Unterstufentheaters im Juli.

Verbindungslehrer

Von der Klassensprecherversammlung wurden für das Schuljahr 2011/12 StR Rojacher und StR Lauterbach als Verbindungslehrer für die Unter- und Mittelstufe bzw. die Oberstufe gewählt. Die Verbindungslehrer (als Teil des Beratungsteams) sind in allen Konfliktfällen Ansprechpartner und vermitteln insbesondere bei Problemen zwischen Klasse und Lehrkraft. Darüber hinaus unterstützen sie die SMV und Tutoren in ihrer Arbeit.

Verkehrssicherheit

Aufgrund von Elternbeschwerden besichtigten Mitarbeiter des Landratsamts und des RVO-Erding den Busparkplatz am Kreiskrankenhaus. Dabei wurde u. a. Folgendes festgestellt: „Außerdem mussten wir feststellen, dass manche Kinder ein schon fast lebensgefährliches Verhalten beim Einfahren der Busse an den Tag legen. Es wurde beobachtet, wie die Kinder beim Einfahren der Busse auf diese zulaufen, um unbedingt als Erster einsteigen zu können. Der Bus rollt dann aber in der Regel noch und es besteht die konkrete Gefahr, dass die nachrückenden Kinder die vorderen vor oder gar unter den Bus drücken. Hinzu kommt, dass die Kinder so nah an das Fahrzeug herangehen, dass der Fahrer auch im Rückspiegel keine Sicht auf seine Räder mehr hat.“

Diese Beobachtungen zeigen, dass undiszipliniertes Verhalten am Busparkplatz ein erhebliches Gefahrenmoment für alle Beteiligten darstellt. Deshalb möchten wir im Interesse der Sicherheit alle Schülerinnen und Schüler nachdrücklich auf ein vernünftiges Verhalten am Busparkplatz hinweisen.

Des Weiteren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass bei der Ausfahrt aus Heilig Blut in die Münchener Straße im Interesse des Verkehrsflusses und der Sicherheit der SchülerInnen das Abbiegen nur nach rechts erlaubt ist! Auch sind die Halteverbotszonen auf Heilig Blut selbst zu beachten. Bei diesen Zonen handelt es sich um die Feuerwehrzufahrt, die aus Sicherheitsgründen freizuhalten ist, damit in einem Notfall die Rettungsfahrzeuge ungehindert zu beiden Schulen gelangen können. Wegen der ständigen Staugefahr ist es ohnehin ratsam, den Zufahrtsweg zu Mädchenrealschule und Gymnasium kurz nach Unterrichtsschluss zu meiden!

Vertretungsstunden

Ab 8:00 Uhr kann dem in der Aula aushängenden Vertretungsplan entnommen werden, welche aktuellen Änderungen (Vertretungsstunden, Stundenverschiebungen, Raumänderungen) sich ergeben haben. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich hier täglich auch über die Änderungen für die nächsten Tage zu informieren.

Vorrücken auf Probe

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10, die das Klassenziel nicht erreicht haben, können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigen auf Probe vorrücken. Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Empfehlung, dass Schüler bzw. Schülerinnen auf Probe vorrücken sollen, und ob sie diese bis zum 15. Dezember dauernde Probezeit bestanden haben.

Vorrückungsfächer

Alle Fächer außer Sport (die ganze Schulzeit) und Musik (Vorrückungsfach ab der 7. Jahrgangsstufe) sind auch Vorrückungsfächer (vgl. § 44 GSO).

Wahlunterricht

Das Angebot an Wahlunterricht und Neigungsgruppen kann der Homepage bzw. dem 1. Informationsblatt, das auf der Homepage zu finden ist, entnommen werden.

Wandertage

Siehe Schulfahrten.

Wertgegenstände

Es wird darum gebeten, keine Wertgegenstände (das gilt auch für teure MP3-Player, Smartphones!) in die Schule mitzubringen, da die Schülerinnen und Schüler bei Verlust oder Beschädigung nicht versichert sind!

ZFU (Zeit für uns)

Das pädagogische Konzept „Zeit für uns“ ist – wie der Name schon sagt – Zeit für pädagogisch wichtige Belange der Schülerinnen und Schüler. Auf Antrag der Schüler stellt eine Lehrkraft eine Stunde zur Verfügung, um in der Klasse über Probleme, wichtige Themen oder organisatorische Belange zu sprechen.