Abiturprüfungen

Das Chemie-Abitur am 8-stufigen Gymnasium (G8)

Die bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten legen ihr Abitur in fünf Fächern in Form einer schriftlichen (3 Fächer) bzw. einer mündlichen (2 Fächer) Prüfung ab. Das Abitur wird in den Monaten April, Mai und Juni durchgeführt. Dabei kann das Abitur im Fach Chemie entweder in schriftlicher oder mündlicher Form abgelegt werden.

1) Schriftliche Abiturprüfung:

Die schriftlichen Prüfungen finden als Zentralabitur statt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler an demselben Tag vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zentral erstellte Auf­gaben bearbeiten.

Dabei werden dem Fachausschuss (Fachlehrer, Zweitkorrektor und ein Vorsitzender) des AFGs am Prüfungstag drei Aufgabenblöcke (A, B und C) vorgelegt. Jeder dieser Blöcke besteht aus zwei Aufgabenvorschlägen (A1 oder A2, B1 oder B2 und C1 oder C2) mit mehreren Teilaufgaben im Umfang von je 40 Bewertungseinheiten. Daraus wählt nun der Fachausschuss eine Aufgabe je Aufgabenblock zur Bearbeitung aus.

Als Hilfsmittel werden die Formelsammlung Naturwissenschaften und das Periodensystem zur Verfügung gestellt, außerdem ist ein nicht pro­gram­mierbarer Taschenrechner zugelassen.

Das Staatsministerium ließ vom ISB für alle Fächer beispielhafte Abituraufgaben erstellen. Für das Fach Chemie können Sie diese hier abrufen: http://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/musterabitur-2011-gymnasium/chemie/

2) Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium):

Im Kolloquium können die Schülerinnen und Schüler einen Prüfungsschwerpunkt wählen. Dabei werden die Lern­inhalte des ersten oder des zweiten Ausbildungsabschnitts ausgeschlossen und die Lerninhalte eines Themen­bereiches der drei ver­blei­benden Ausbildungsabschnitte zum Prüfungsschwerpunkt erklärt. Der Prüfungsausschuss legt aus dem gewählten Themenbereich die Themen für die Kurzreferate fest. 30 Minuten vor Prüfungsbeginn wird das Thema dem Prüfling schriftlich bekannt gegeben. Der Prüfling darf sich unter Aufsicht auf das Kolloquium vorbereiten und dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile von je etwa 15 Minuten Dauer: Die Prüfung beginnt mit einem ca. 10-minütigem Kurzreferat zum gestellten Thema aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt sowie einem Ge­spräch über das Kurzreferat. Anschließend folgt ein Gespräch zu Problemstellungen aus den zwei weiteren ge­wähl­ten Ausbildungsabschnitten.

Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt erst an einem festgelegten Tag durch den Prüfungsausschuss.

zurück