Die G8-Abiturprüfung besteht aus 5 gleich gewichteten Prüfungen: aus drei schriftlichen oder kombinierten Prüfungen und aus zwei mündlichen Prüfungen.
SchülerInnen des G8 können das Fach Englisch in ihre Abiturprüfung entweder als schriftliche Prüfung mit mündlichem Prüfungsteil (sog. „kombinierte Aufgabe“) oder als rein mündliche Prüfung („Kolloquium“) einbeziehen.
Die schriftlichen Prüfungen werden in den Monaten Mai und Juni durchgeführt.
Die SchülerInnen bearbeiten eine kombinierte Aufgabe, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil umfasst:
- Einen mündlichen Prüfungsteil (20 Minuten Bearbeitungszeit) in der zweiten Hälfte des Ausbildungsabschnitts 12/2 (möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung).
Quelle: http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/abiturpruefung/schriftlich/
Stand: 1.7.2009
In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern können die Schülerinnen und Schüler eine mündliche Zusatzprüfung ablegen und zwar:
- entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses (z.B. um die Abiturprüfung zu bestehen) oder
- freiwillig zur Notenverbesserung.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Abiturprüfung mit mündlicher Zusatzprüfung wird die schriftliche Abiturprüfung doppelt und die mündliche Zusatzprüfung einfach gewichtet; als Gesamtergebnis können maximal 60 Punkte erreicht werden..
Bei der mündlichen Zusatzprüfung wird anders als beim Kolloquium kein Referat von der Schülerin bzw. dem Schüler verlangt. Die Schwerpunktbildung ist wie beim Kolloquium.
Die Prüfungsvorbereitung dauert bei der Zusatzprüfung etwa 20 Minuten.
Quelle: http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/abiturpruefung/ schriftlich/zusatzpruefung/
Stand: 1.7.2009
Neben den drei schriftlichen Prüfungen legen die Schülerinnen und Schüler im Abitur zwei mündliche Prüfungen (Kolloquium) ab.
In der mündlichen Abiturprüfung können die Schülerinnen
und Schüler einen Prüfungsschwerpunkt wählen:
Sie schließen die Lerninhalte des ersten oder des zweiten Ausbildungsabschnitts
aus und erklären die Lerninhalte eines der drei verbleibenden
Ausbildungsabschnitte zum Prüfungsschwerpunkt.
Zu allen vier Ausbildungsabschnitten werden vom Prüfungsausschuss Themenbereiche
festgelegt (mehr als zwei pro Halbjahr), über deren Inhalte die Schülerin / der
Schüler geprüft wird. Spätestens 4 Wochen (vgl. GSO
§ 81 Abs. 2 Satz 4) vor dem Prüfungstermin entscheidet sich die Schülerin
oder der Schüler für einen der angebotenen Themenbereiche.
Quelle: http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/abiturpruefung/muendlich/
Stand: 1.7.2009